Hartmut Raff (CDU)

Stellungnahme zur Kinderbetreuung in LE

Bitte beschreiben Sie den aktuellen Zustand der Kinderbetreuung in LE aus Ihrer Perspektive.
Welche Fehler wurden aus Ihrer Sicht in den letzten 5 Jahren gemacht, die korrigiert werden sollten?
Für welche Maßnahmen, die über die bisherigen hinausgehen, werden Sie sich persönlich einsetzen?
Welche zusätzlichen Maßnahmen, die zu kurzfristiger Verbesserung führen, wären für Sie denkbar?
Wie kann die Stadt Familien in L-E unterstützen, die aufgrund von fehlender / unzureichender Kinderbetreuung und dadurch verursachtem Einkommensausfall in eine finanzielle Notlage geraten?


Gerne gebe ich ihnen eine paar grundsätzliche Antworten über das Thema Kindergärten und Schulen.

KINDERBETREUUNG AUSBAUEN

• Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gilt! Die Kommunen müssen ihn durch genügend Betreuungsplätze und qualifizierte Betreuer sicherstellen. Das hat Vorrang vor einer generellen Gebührenfreiheit. Die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen müssen sich zudem an den Arbeitszeiten der Eltern und den Bedarfen des regionalen Arbeitsmarktes orientieren.

• Die Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen muss auch berufliche Neu- und Wiedereinsteiger berücksichtigen. Nur mit einer zuverlässigen Kinderbetreuung und mit Planungssicherheit ist eine gezielte Arbeitssuche möglich.

• Ab 2026 besteht der Anspruch auf eine Ganztagbetreuung in der Grundschule. Beim Ausbau der Ganztagesgrundschulen muss auf die Qualität der Angebote geachtet werden. Zudem sollten außerschulische Kooperationspartner mit einbezogen werden.



SCHULEN MODERNISIEREN, BERUFSORIENTIERUNG STÄRKEN

• Schulen und Bildungseinrichtungen sind mit einer leistungsfähigen, digitalen Infrastruktur auszustatten.

• Die Sanierung und Modernisierung von Bildungseinrichtungen ist sicherzustellen. Dabei ist auch das Recht auf Inklusion hinreichend zu berücksichtigen.

• Das regionale Übergangsmanagement (RÜM) muss gestärkt werden, um den Übergang von der Schule in den

Beruf für alle erfolgreich zu gestalten. Im Handwerk gibt es inzwischen jedes Jahr unbesetzte Ausbildungsstellen.



BERUFSSCHULEN UND BERUFSSCHÜLER ZUSAMMENBRINGEN

• Wo immer möglich, müssen Berufsschulklassen wohnort- und betriebsnah erhalten bleiben. Die Entscheidung des Erhalts der Klasse darf nicht nur aufgrund der Klassengröße gefällt werden. Kriterien wie beispielsweise die Entfernung zur nächsten Berufsschule, der regionale Fachkräftebedarf oder das Alter der Auszubildenden müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

• Für viele Azubis ist fehlender oder teurer Wohnraum ein Grund, eine Ausbildungsstelle nicht anzutreten. Die Kommunen müssen bei der Schaffung günstigen Wohnraums für Auszubildende mitwirken, um den Fachkräftemangel zu mildern.

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